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Ferda Ataman, Antidiskriminierungsbeauftragte

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1/4 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt vor: Menschen haben ein Recht darauf, am Arbeitsplatz nicht diskriminiert zu werden.

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2/4 Arbeitgebende müssen sie vor Diskriminierung schützen. Viele Arbeitgebende waren nicht begeistert, als 2006 das AGG eingeführt wurde. Inzwischen nimmt die Zahl der Unternehmer*innen aber zu, die den gesetzlichen Diskriminierungsschutz zu schätzen wissen.

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