Von den 3 Antragsberechtigten - Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag - ist der Bundestag der schwächste. Die Bundesregierung hätte längst eine Prüfung tätigen müssen. Aber von Frau Faeser und Herr Buschmann als Verfassungsministern oder aber vom Bundeskanzler hört man nicht viel
Schätze es sehr, dass die Einschätzung von Herrn Wanderwitz, sehr nüchtern und realistisch sind, abseits jeglichen Populismus.
Der Frage von der Tagesschau, nach der gesellschaftlichen Akzeptanz, kann ich allerdings nicht folgen. Ein Verbotsverfahren ist davon kpl. unabhängig.