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Das AGG ist auch ein wichtiges Instrument gegen
#HIV- bezogene Diskriminierung, denn seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von Ende 2013 ist klar, dass auch eine symptomlose HIV-Infektion als Behinderung im Sinne des AGG gilt (6 AZR 190/12). Jetzt brauchen wir noch das Verbandsklagerecht!
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