Sozialarbeiter aus Leidenschaft...
Kämpfer für mehr Gerechtigkeit und gegen das Verschweigen/Verweigern von staatlicher Unterstützung.
@sozi_simon bei Twitter
@sozi_simon@troet.cafe
8. Zwangs-1€-Jobs für Verweigerer.
Wer als Totalverweigerer gilt, soll über eine Zwangs-AGH zur Arbeit gezwungen werden.
Widerspricht dem Gedanken des Kooperationsplans im Bürgergeld und könnte Leute treffen, die einfach nur unliebsame Wünsche/Pläne haben.
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7. Erwerbsanreize im Bürgergeld stärken - Meldepflicht
Wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, soll verpflichtet sein, sich 1x monatlich persönlich beim Jobcenter zu melden.
Bürgergeld und Hartz4 kennen eine solche Pflicht nicht.
Schärfer als Hartz4
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6. Erwerbsanreize im Bürgergeld stärken - Sanktionen
Wer einen Meldetermin versäumt soll mit 30% sanktioniert werden.
Bürgergeld: 10% für 1 Monat
Hartz4: 10% für 1 Monat
Schärfer als Hartz4
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5. Erwerbsanreize im Bürgergeld stärken - Sanktionen
Wer eine Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ohne trifftigen Grund ablehnt, soll mit 30% für 3 Monate santioniert werden.
Bürgergeld: 10% für 1 Monat bis 30% für 3 Monate
Hartz4: 30% für 3 Monate
Zurück zu Hartz 4...
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4. Erwerbsanreize im Bürgergeld stärken - Zumutbarkeit.
Es sollen längere Fahrzeiten/strecken gefordert werden. Bis zu 3 Std täglich ab 6 Std täglicher Arbeitszeit und 50km Umkreis.
Hartz4 und Bürgergeld: 2,5 Std.
Schärfer als Hartz4.
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3. Höhere Freibeträge auf Einkommen bei Hinterbliebenenrenten.
Haben mit Bürgergeld / Hartz nichts zu tun, ist aber insgesamt zu begrüßen.
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2. Beratung zu veränderten Transferentzugsraten
An sich eine Luftblase. Klar ist nur, dass es nicht mehr kosten soll und nicht mehr Leute in den Bezug kommen sollen.
= Keine Veränderung der Obergrenze und weniger Leistungen bei Mindestlohn bis zur Obergrenze (grüne Linie).
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1. Anschubfinanzierung
Die Anschubfinanzierung klingt nach einem neuen Namen für das Einstiegsgeld (§16b SGB II) unter etwas geänderten Bedingungen.
Es eint beide: Prämie bei Überwindung der Hilfebedürftigkeit, keine Anrechnung.
Gab es schon in Hartz4 und auch aktuell.
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Die Quelle dazu gibt's hier:
www.bundesfinanzmini...
Gehen wir die Maßnahmen mal eine nach der anderen durch und vergleichen sie mit Hartz4 und dem aktuellen Bürgergeld.
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Zurück in die Zukunft mit Bürger-Hartz 5
Wenn die "Wachstumsinitative" als Teil des Haushalts 2025 kommt, bleibt vom Bürgergeld fast nix übrig und es gibt das neue "Bürger-Hartz5"
@spdbt und @GrueneBundestag haben sich damit den Populisten & der @fdp gebeugt.
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Wachstumsinitiative und Haushalt 2025 gefährden den Sozialstaat!
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Ja, aber manchmal durchaus mit Bauchschmerzen was den ein oder anderen Artikel angeht, der da noch so erscheint...
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In diese Richtung geht die geplante Kindergrundsicherung.
Hier sollen die Familien zumindest mal vom Staat auf den Anspruch hingewiesen werden um dann einen Antrag stellen zu können
Wäre immer noch weit weg von automatisch, aber zumindest diesbezüglich ein Schritt in die richtige Richtung.
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Das erlebe ich zum Glück anders.
Alles andere wäre auch ein klarer Rechtsbruch und wenn das passiert ist es natürlich immer sinnvoll, sich zur Wehr zu setzen.
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Nein, den sehe ich nicht... das hatte ich tatsächlich noch nicht.
Aber diese Ausweichreaktion des "Apparats" aus Recklinghausen kann ich mir leider durchaus vorstellen.
Ich habe den Eindruck, dass der Beitrag blockiert wurde und nicht du.
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GV der fürs JC bei Kids pfändet?
Dafür müsste die Familie zunächst mal raus aus dem Bezug sein, sonst geht ja nur ne Aufrechnung und dafür gibt's keinen GV.
Nach dem Leistungsbezug aber wäre Vollstreckung schon denkbar, wenn keine Ratenvereinbarung getroffen wird.
Dazu:
rsw.beck.de/docs/librari...
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Wenn das Kind aber volljährig wird, greift dir beschränkte Minderjährigenhaftung und die Restforderung darf nicht mehr eingezogen werden, sondern wird meist abgeschrieben. In seltenen Fällen kommt auch noch eine Haftung des Elternteils nach §34a SGB II in Frage.
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Da ist kein Widerspruch.
Minderjährige haben einen eigenen Leistungsanspruch, daher wird auch von Ihnen zurückgefordert.
Die Rückforderung wird gegenüber dem Elternteil geltend gemacht, dass auch die Leistungen bekommt - also dieses angeschrieben um das Geld vom Kind zurückzufordern.
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Danke!
Bitte mehr solche fachlichen Threads...
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Hier jetzt der Thread mit den Infos zu den Umzugskosten auf Bluesky:
bsky.app/profile/sozi...
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Du hast Interesse an weiteren sozialrechtlichen Infos?
Dann kannst du dich in meiner Threadsammlung umsehen:
raindrop.io/sozi_simon/s...
Wer zukünftig neue Themen nicht verpassen möchte, ist selbstverständlich eingeladen, auf "Folgen" zu drücken...
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Rechtsgrundlagen:
§22 Abs6 SGB II: Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten, Kaution.
§22 Abs1 SGB II: Normale Kosten der Unterkunft
§24 Abs3 SGB II: Erstausstattung der Wohnung
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Einzugsrenovierungen werden nur im Ausnahmefall übernommen - aber trotzdem versuchen - mehr als "Nein" kann ja nicht kommen.
Urteil: LSG Berlin-Brandenburg vom 12.2.2014 - L 18 AS 2908/12
Zuständigkeit: altes Jobcenter
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9. Renovierungskosten:
Kosten für Auszugsrenovierungen in Eigenregie sind zu übernehmen, wenn der Mieter dazu verpflichtet ist. Das Jobcenter übernimmt daher Farbe, Pinsel/Rollen, Abdeckmaterial usw.
Es handelt sich um normale Kosten der Unterkunft.
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8. Erstausstattung der Wohnung
Mit dem Umzug können neue Bedarfe entstehen:
Arbeitsplatte passt nicht, du hast keine Küche, Vorhänge, Lampen, und vieles mehr.
Genaueres siehe Thread:
Zuständigkeit: neues Jobcenter
x.com/sozi_simon/s...
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In angespannten Wohnungsmärkten/bei eilig notwendigen Umzügen, werden auch mehrere Doppelmieten gezahlt.
Nachmieter suchen ist Pflicht.
Urteil: BSG vom 30.10.2019 - B 14 AS 2/19 R
Zuständigkeit:
Doppelmiete vor Umzug: altes Jobcenter
Doppelmiete nach Umzug: neues Jobcenter
16/20
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7. Doppelmiete(n):
Sind Doppelmieten nicht vermeidbar (z.B. weil Umzug nicht in der Nacht vom 30. auf den 1. machbar ist), sind beiden Mieten normale Kosten der Unterkunft und nicht um Umzugskosten.
Daher ist hier die Zusicherung nicht zwingende Voraussetzung.
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In diesen Fällen sollte ein Antrag auf Übernahme der Kaution mit hilfsweisem Darlehensantrag gestellt werden. Darlehen nehmen, sonst kann ja nicht umgezogen werden. Nach dem Umzugdann darlehensweise Vergabe anfechten + Widerspruch gegen die Aufrechnung.
14/20
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In Sonderfällen ist die Kaution als vorübergehenden Zuschuss (Vorteil: keine Tilgung) zu zahlen.
Dies ist der Fall wenn die Lebenssituation einem SGB XII-Bezieher gleicht - nicht vermittelbar wegen Alter, Behinderung, Krankheit/ Pflege eines Angehörigen
13/20
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6. Kaution:
Das Jobcenter gewährt ein Darlehen für Kaution/Genossenschaftsanteile (Eintrittsgeld nicht=Wohnungsbeschaffungskosten=Zuschuss) wenn dies erforderlich ist.
Zusicherung ist Voraussetzung (sonst Ermessen)
Gesetz: §22 Abs6 SGB II
Zuständigkeit: neues Jobcenter
12/20
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Im Zusammenhang mit einem Umzug können aber auch noch weitere Kosten entstehen, die aber nicht den Umzugskosten zugeordnet werden und nicht von der Pauschale umfasst sind:
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Das Jobcenter kann die oben stehenden Kosten in einer Umzugskostenpauschale (nach BG-Größe) zusammenfassen und diese gewähren - nur bei höheren nachgewiesenen und erforderlichen Kosten muss dann von dieser abgewichen werden.
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5. Sonstige Umzugskosten:
Nachsendeauftrag: BSG vom 10.8.2016 - B 14 AS 58/15 R
Kosten für Umstellung von Telekommunikationsanschlüssen - SG Dresden vom 6.6.2006 - S 23 AS 838/06 ER
Zuständigkeit: Altes Jobcenter
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4. Umzugshelfer:
Es werden keine Lohnkosten übernommen, aber es werden (meist pauschal) Verpflegungskosten übernommen.
Urteil: LSG Sachsen vom 26.10.2009 - L 3 B 768/08 SO-ER
Zuständig: Altes Jobcenter
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3. Möbelwagen:
Das Jobcenter übernimmt die Kosten für einen Miettransporter + Sprit. Häufig werden 3 Angebote angefordert.
Tipp: Darauf achten, dass eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung enthalten ist.
Urteil: nicht nötig
Zuständigkeit: Altes Jobcenter
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2. Umzugskartons:
Es ist möglich beim Jobcenter die Übernahme der Kosten für Umzugskartons zu beantragen.
Das JC kann auch nur deren Miete und nicht Anschaffung bewilligen.
Urteil: LSG NRW vom 23.3.2017 - L 19 AS 2115/16
Zuständigkeit: Altes Jobcenter
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1. Kosten für die Auflösung der alten Wohnung:
Das Jobcenter übernimmt die Kosten für die Entsorgung des Sperrmülls.
Urteil: BSG vom 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R
Zuständigkeit: Altes Jobcenter
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Um die Übersicht zu erhalten, nenne ich die Urteile daher direkt bei den Themen und nicht wie üblich am Ende bei den Rechtsgrundlagen.
Da beim Wechsel in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Jobcenters unklar ist, welches Amt zuständig ist, auch jeweils ein Hinweis dazu.
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Klar ist, dass ein Umzug soweit möglich und zumutbar selbst und mit Freunden/Angehörigen durchgeführt werden muss.
Umzugsfirmen sind die Ausnahme.
Was genau unter Umzugskosten zu verstehen ist, ist nicht definiert und daher basiert alles genauere auf Rechtssprechnung.
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Voraussetzung für eine Übernahme von Umzugskosten ist, dass das Jobcenter den Umzug genehmigt hat.
Wer ohne vorherige Zusicherung den Mietvertrag unterschreibt, bekommt nur nach freiem Ermessen Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten vom Amt.
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Ein Umzug ist teuer!
- Welche Unterstützung gibt's im #Bürgergeld?
Ein #Umzug verursacht hohe Kosten. Transportermiete und Sprit, Kartons, Verpflegung für helfende Freunde, Doppelmiete, und noch einiges mehr.
Hier Infos dazu, welche Kosten vom Jobcenter übernommen werden.
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Nicht alles, aber einiges gibt's auch hier und bei Mastodon.
Außerdem habe ich vieles auch bei gegen-hartz.de veröffentlicht...
Aber dazu habe ich keine Linksammlung.
Zumindest für Gegen-Hartz könnte ich die aber anlegen.
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Bei welchem Jobcenter hast du beantragt, das macht einen großen Unterschied bei der Zuständigkeit.
Bei dem Jobcenter im aktuellen Wohnort oder bei dem Jobcenter in dem Ort, an den du ziehen wirst?
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Mmmh, ich sollte zumindest bei neuen Threads nicht mehr unbedingt die Twitter-Version verlinken, sondern ne andere Plattform, hab ich so noch gar nicht drüber nachgedacht...
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Okay, dann nehme ich mir den Thread für die Umzugskosten mal vor.
Überarbeiten und auf allen Plattformen posten...
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Wenn der erste Lohn also im August kommt, nicht erst am 31.7. umzuziehen, sondern spätestens am 30.7.
Damit wäre das neue Jobcenter am 31.7. zuständig und könnte nicht rumdiskutieren...
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Dann müsste die Kaution trotzdem beim Jobcenter am zukünftigen Wohnort beantragt werden.
Es wäre dann aber sinnvoll, den Umzug so zu terminieren, dass das zukünftige Jobcenter zumindest noch für ein paar Tage zuständig wäre.
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Dazu hier noch ein passendes Urteil des BSG:
BSG vom 30.10.2019 - B 14 AS 2/19 R
Außerdem kannst du noch weitere Kosten geltend machen.
Ausführlich zu den Umzugskosten hab ich mal bei Twitter geschrieben:
x.com/sozi_simon/s...
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Den Antrag auf die Kaution musst du also weder bei deinem bisherigen Jobcenter noch beim Sozialamt stellen, sondern dort.
Bei der Doppelmiete hingegen ist das mit der Zuständigkeit schwieriger:
Doppelmiete vor dem Umzug - altes Jobcenter.
Doppelmiete nach dem Umzug - neues Jobcenter.
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Das ist einfach falsch.
Eine Arbeitsaufnahme ist ein Umzugsgrund. Dem Umzug wurde schon zugestimmt, denn sonst könnte das Jobcenter kein Umzugsunternehmen übernehmen.
Dann besteht ein Anspruch auf darlehensweise Übernahme der Kaution durch das Jobcenter am neuen Wohnort nach §22 Abs6 S1 SGB II.
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