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Donna

@donnavsdienst.bsky.social

„Wenn wir jedes Mal abwarten würden, ob ein Eilantrag in Karlsruhe gestellt wird, wären wir handlungsunfähig“ Die GenStA Berlin wird also handlungsunfähig, wenn sie Personen ihr Recht zugestehen, alle juristischen Wege zu bestreiten?! HABT IHR DEN ARSCH OFFEN?! Das ist doch kein Handeln nach fdgo

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DerSchwede 🔆's avatar DerSchwede 🔆 @derschwede.bsky.social
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"wo kommen wir denn da hin" -argument. Absolut Gegenstandslos und nur heiße Luft. Extrem frech, das überhaupt zu bringen.

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miguel_alemania's avatar miguel_alemania @miguel-alemania.bsky.social
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Wir hatten mal einen Innenminister, der der Meinung war, er könne „nicht immer mit dem Grundgesetz unterm Arm herumlaufen“. Überhaupt hindert dieses ganze Demokratie- und Gewaltenteilungsgedöns die Exekutive an der freien Entfaltung ihrer Möglichkeiten. Jede StA weiß alles besser als jedes Gericht.

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LiLuMiLi's avatar LiLuMiLi @lilumili.bsky.social
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Das unangenehmste: das Handeln ist rechtmäßig, rechtlich hat der Eilantrag keine aufschiebende Wirkung. Das ist der Spielraum für Jurist*innen, an diesen Dingen mit reinem juristischen Gewissen mitzumachen.

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Der Agentourist 's avatar Der Agentourist @deragentourist.bsky.social
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Das passiert vor allem auch "jedes Mal". 🤡 Unfassbar so was.

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's avatar @maadpi.bsky.social
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Vor allem wenn die Einreichung des Antrags mitgeteilt ist

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