„Wenn wir jedes Mal abwarten würden, ob ein Eilantrag in Karlsruhe gestellt wird, wären wir handlungsunfähig“
Die GenStA Berlin wird also handlungsunfähig, wenn sie Personen ihr Recht zugestehen, alle juristischen Wege zu bestreiten?!
HABT IHR DEN ARSCH OFFEN?!
Das ist doch kein Handeln nach fdgo
Wir hatten mal einen Innenminister, der der Meinung war, er könne „nicht immer mit dem Grundgesetz unterm Arm herumlaufen“.
Überhaupt hindert dieses ganze Demokratie- und Gewaltenteilungsgedöns die Exekutive an der freien Entfaltung ihrer Möglichkeiten.
Jede StA weiß alles besser als jedes Gericht.
Das unangenehmste: das Handeln ist rechtmäßig, rechtlich hat der Eilantrag keine aufschiebende Wirkung. Das ist der Spielraum für Jurist*innen, an diesen Dingen mit reinem juristischen Gewissen mitzumachen.