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In #NRW verbietet das Justizneutralitätsgesetz ehrenamtlichen Richter*innen das Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke im Gerichtssaal. Unsere Klägerin, eine Pädagogin, trägt als Muslima #Kopftuch. Das Amtsgericht #Dortmund schloss sie daher vom Amt als Jugendschöffin aus.
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