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In #NRW verbietet das Justizneutralitätsgesetz ehrenamtlichen Richter*innen das Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke im Gerichtssaal. Unsere Klägerin, eine Pädagogin, trägt als Muslima #Kopftuch. Das Amtsgericht #Dortmund schloss sie daher vom Amt als Jugendschöffin aus.

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Schöff*innen treten bei Strafverfahren als Richter*innen ohne Robe auf. Sie repräsentieren die Gesellschaft & sollen möglichst plurale Perspektiven in den Gerichtssaal einbringen. Menschen, die religiöse Kleidung tragen, von dem Amt pauschal auszuschließen, widerspricht diesem gesetzlichen Ziel.

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