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Die Streichung unserer Klägerin aus der Schöff*innenliste verletzt ihre Religionsfreiheit und diskriminiert sie aufgrund von Religion und #Geschlecht. Der Ausschluss ist daher verfassungswidrig - genauso wie die Regelung im Justizneutralitätsgesetz, das der Entscheidung zugrunde liegt.

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Der Gesetzgeber unterstellt mit der Regelung im Justizneutralitätsgesetz NRW allen Menschen mit religiöser Kleidung, dass sie nicht unvoreingenommen auftreten bzw. nicht so wahrgenommen werden können. Diese reproduzierten Vorurteile führen zu schweren Grundrechtseingriffen.

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