|
Freiheitsrechte.org - GFF@freiheitsrechte.org |
Die Streichung unserer Klägerin aus der Schöff*innenliste verletzt ihre Religionsfreiheit und diskriminiert sie aufgrund von Religion und #Geschlecht. Der Ausschluss ist daher verfassungswidrig - genauso wie die Regelung im Justizneutralitätsgesetz, das der Entscheidung zugrunde liegt.
1 replies 1 reposts 2 likes