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Das Urteil in der Sache Blume vs. X ist ernüchternd. Das Gericht verlangt von Nutzenden, bei Meldungen zusätzliche Infos per E-Mail einzureichen, ohne dass X darüber aufklärt. Wir halten das für unzumutbar & werden Meldeformulare weiterhin kritisch prüfen. 1/2
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