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Bewusste Falschnachrichten der Presse (Bild/Welt verdienen diese Bezeichnung m.E. nicht) selbst wenn sie „nur“ die Steigerung der Auflage und keine pol. Ziele verfolgen, sind noch immer nicht strafbar. Wehe aber ein Leistungsempfänger gibt nicht an, dass er regelmäßig 100 € von der Oma bekommt.

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M.E. ist beides „Betrug“, wobei ich den Leistungsempfänger noch irgendwie verstehen könnte!

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