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Glücksplärrchi

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Stimme dir zu, allerdings nicht uneingeschränkt: wenn die zu betreuende Person geistig nicht im Stande ist eine Notsituation zu erkennen bzw. dieses Signal zu senden bzw. mit der Außenwelt zu kommunizieren, erachte ich das als zulässig. Da spielt das Alter keine Rolle.

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Sehe ich auch so

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