Martin Steiger 🦋@martinsteiger.ch |
Die Bezeichnung als «rechtsextrem» kann ehrverletzend sein. In der Schweiz läuft dazu ein spannendes Strafverfahren:
www.republik.ch/2024/02/07/a...
(Noch nicht rechtskräftig.)
Bei einer SLAPP denke ich allerdings an ein zivilrechtliches Vorgehen, also an eine Klage vor Gericht.
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