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Martin Steiger 🦋

@martinsteiger.ch

Die Bezeichnung als «rechtsextrem» kann ehrverletzend sein. In der Schweiz läuft dazu ein spannendes Strafverfahren:

www.republik.ch/2024/02/07/a...

(Noch nicht rechtskräftig.)

Bei einer SLAPP denke ich allerdings an ein zivilrechtliches Vorgehen, also an eine Klage vor Gericht.

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