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Paula Villa Braslavsky

@paulita.bsky.social

"Die Höchstbefristungsdauer fd Qualifizierungsphase nach der Promotion wird demnach (...) von sechs auf vier Jahre gesenkt, eine weitere Qualifizierungsbefristung von bis zu zwei Jahren ist nur noch mit verbindlicher Anschlusszusage für den Fall der Bewährung zulässig."
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Niels Werber 's avatar Niels Werber @nielswerber.bsky.social
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Das sind schlechte Nachrichten. Wenn das so bleibt und sich die Unis darauf einstellen, wird es so laufen, dass PostDocs nur noch in Drittmittelprojekten eine Chance haben, sich länger als 4 Jahre zu qualifizieren - denn verbindliche Anschlusszusagen (Entfristungen) wird es kaum geben.

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Anna Neumaier's avatar Anna Neumaier @annaneumaier.bsky.social
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Ja Mensch...

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Constantin Wurthmann's avatar Constantin Wurthmann @wurthmann.bsky.social
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Können Sie bitte nochmal beginnen, die Dinge zu machen, die Sie in der Vergangenheit so erfolgreich gemacht haben?

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DieAusnahmeUndDieRegel's avatar DieAusnahmeUndDieRegel @unddieregel.bsky.social
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tja

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FrankJuston 🇮🇱🇺🇦's avatar FrankJuston 🇮🇱🇺🇦 @frankjuston.bsky.social
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WTF

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Arne Berger's avatar Arne Berger @arneberger.bsky.social
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»verbindlicher Anschlusszusage« — manche Stellenbesetzung von Professuren dauern länger als vier Jahre

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