|
Piedro@piedro.bsky.social |
Das ist alles richtig, ändert aber nichts daran, dass die Praxis der JC bleibt, wie sie ist. Insbesondere in Optionskommunen. Es obliegt dem einzelnen "Kunden" zu widersprechen, nachzuweisen, beizubringen und nach Belieben den Rechtsweg zu beschreiten. Man darf dem DSB schreiben. Natürlich darf ->
1 replies 0 reposts 1 likes