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Bedarfsgemeinschaft schaut man sich besser gar nicht erst an. Da reicht das Verstoßspektrum vom aufgenötigten Hausbesuch (entgegen der Fachlichen Hinweise der BA) über widerrechtlich angeforderte Daten bis zum Leistungsentzug wegen eines anonymen Hinweises, zu dem noch keine Stellung bezogen wurde.
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