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Piedro

@piedro.bsky.social

Bedarfsgemeinschaft schaut man sich besser gar nicht erst an. Da reicht das Verstoßspektrum vom aufgenötigten Hausbesuch (entgegen der Fachlichen Hinweise der BA) über widerrechtlich angeforderte Daten bis zum Leistungsentzug wegen eines anonymen Hinweises, zu dem noch keine Stellung bezogen wurde.

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's avatar @miez1980.bsky.social
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Ja gibt es alles. Ja Betroffene müssen sich selbst wehren. Trotzdem ist es mir wichtig, dass Betroffene zumindest ihre Rechte kennen, damit sie überhaupt die Möglichkeit haben, sich zu wehren. Und Beschwerde beim Kundenreaktionsmanagement mit Verweis auf Hinweise des BDSB macht bestimmt was.

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