Die Käuflichkeit von politischem Einfluss ist eine schleichende Gefahr für jede Demokratie. Im DLF-Kommentar habe ich den neuen Strafparagrafen 108f gegen Abgeordnetenbestechung beleuchtet, und, well, erstaunlich zahnlos…
Korruption ist ganz offensichtlich allein für Politiker in Deutschland nicht strafbar und wird schlichtweg “Lobbyismus” genannt. Jeder andere Beschäftigte einer Firma würde bei selben Sachverhalt den Job verlieren und wegen Korruption angeklagt werden, aber für Politiker gilt das nicht.
"Erstaunlich und besorgniserregend: für die Bekämpfung pol. Korruption sind nicht Verfassungsschützer zuständig, sondern normale Staatsanwaltschaften, und der Druck, den diese entfalten, ist beklagenswert gering."
Hörenswert !
Gut, dass hier Aufmerksamkeit und Bewusstsein geschaffen werden.