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Herr Superintendentin@uwerumberg.bsky.social |
Aber wenn du Gebäude leerstehen lässt, kannst du den Verlust steuerlich absetzen. Das wird ganz systematisch gemacht. Gerade hier erlebt: Kleinstadt. Toplage. Stadt wollte kaufen, wurde überboten. Versucht mit Käufer ins Gespräch zu kommen. Winkt ab: Bleibt leer. Nur zur Abschreibung gekauft.
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