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Bijan Moini@bijanmoini.de |
3) Private Handlungen genießen keine Immunität. In Trumps Fall deutet das Gericht an, dass seine Tweets und Rede vor dem Sturm aufs Kapitol zumindest teilweise in diese Kategorie fallen könnten, soweit er sich nämlich als Kandidat an seine Unterstützer, nicht als Präsident ans Volk richtete. 5/
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