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Bijan Moini

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Die Urteilsgründe des OVG Münster zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall sind da! Ich habe sie mir eben durchgelesen. Hier ein paar interessante Punkte: 1. Wie auch schon in der PM zur Urteilsverkündung durchschien, gründet der Verdacht auf menschenwürdewidrige und 1/6

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demokratiefeindliche Äußerungen. Letztere reichen nur gerade so für einen Verdacht. Einen "starken Verdacht" sieht das Gericht jedoch für muslimfeindliche Äußerungen. Ebenfalls gut belegt seien die Diskriminierung von Ausländer*innen und von Deutschen mit Migrationshintergrund. 2/6

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