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Bijan Moini

@bijanmoini.de

Zur Missachtung des Rechtsstaats schreibt das Gericht, es müsse darauf nicht näher eingehen, weil der Verdacht sich schon auf die anderen Aspekte stützen lasse. Das spricht dafür, dass die Tatsachengrundlage da sehr dünn ist, ja. Auch die Demokratiefeindlichkeit scheint nicht gut belegt.

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's avatar @mq86mq.bsky.social
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Wenn das zur Demokratie alles ist, hält das doch vor dem BVerfG niemals. Die erste Hälfte sind schlicht übelste Beleidigungen gegen Repräsentanten, die einfach in Fundamentalkritik gegen die Institution umgemünzt werden.

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