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Erfolg für die #Privatsphäre – einfach mal Aktivisten observieren geht nicht. Das stellte das Verwaltungsgericht Berlin fest und setzt damit ein klares Zeichen gegen unverhältnismäßige Überwachung. Die von uns unterstützte Klage mit Rechtsanwältin Anna Luczak hat sich gelohnt!

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2016 wurde unser Kläger monatelang observiert – neben ihm auch Begleitpersonen. Der Grund für die unverhältnismäßige Maßnahme: u.a. ein festgestelltes Pfefferspray bei einer Kontrolle. Das reicht für den schwerwiegenden Grundrechtseingriff nicht aus, entschied jetzt das VG Berlin.

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