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@miez1980.bsky.social

#Jobcenter Bürger stellte im April Bürgergeldantrag. LSB forderte immer neue Unterlagen an, teilweise berechtigt, teilweise doppelt weil übersehen. Bürger hat inzwischen Zimmer zur Untermiete gefunden. Reicht Mietangebot ein. Statt Kostenzusicherung wird nach Untervermietungsgenehmigung gefragt. Die

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Piedro's avatar Piedro @piedro.bsky.social
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Wenn der "Kunde" wohnungslos, und die Unterkunft angemessen, braucht es keine Kostenzusicherung. Bei einem Erstantrag meines Wissens eh nicht. Die Miete wird vermutlich bei Einzug fällig. Der Anspruch besteht dem Grund nach. Also gleich Antrag auf Vorschuss, §42 SGB 1. Bei Pauschalmiete ->

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's avatar @miez1980.bsky.social
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darf das Jobcenter eigentlich gar nicht verlangen (Datenschutz). Bürger bringt die, zieht auch schon ein (zuvor obdachloser Couchsurfer), meldet sich ordentlich um. Bewilligt ist immer noch nix. Ersparnisse aufgebraucht, Miete Juli noch nicht gezahlt. LSB im Urlaub. Vertretung verspricht Bearbeitung

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