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Danach setzt eine Einbürgerung grundsätzlich voraus, dass man weder Bürgergeld noch Grundsicherung bezieht. Bis gestern konnte man aber dennoch eingebürgert werden, wenn man den Leistungsbezug nicht zu vertreten hatte.

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Das kam etwa in Betracht für Schüler*innen, Behinderte, alte Frauen, die sich immer um die Familie gekümmert haben und deswegen nie eigene Rentenanwartschaften erwerben konnten.

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