Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein für Demokratie und Menschenrechte
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Das Vorgehen der Polizei gegen friedliche Demonstrierende in Essen bestürzt uns. "Dass sogar Anwält*innen - in Abwesenheit von Gefangenen - eingesperrt werden, habe ich noch nie erlebt", sagt Anna Magdalena Busl aus der Regionalgruppe NRW. #noAfD www.rav.de/publikatione...
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Wir bedanken uns bei allen, die heute in #Essen die Demokratie gegen die faschistische #NoAfD verteidigen und wünschen ihnen viel Erfolg. Dem #LegalTeam und unseren Kolleg*innen vor Ort alles Gute. #e2906
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😣 Korrektur: ....kann auf drei (bisher: sechs) Jahre abgekürzt werden.
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Zudem halten wir den Ausschluss behinderter Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst erwirtschaften können, für einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der UN-Behindertenrechtskonvention.
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Wir halten den dauerhaften Ausschluss vulnerabler Personengruppen von einer Einbürgerung für einen Skandal und fordern den Gesetzgeber auf, nachzubessern.
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Auch der Hinweis auf die Härtefallklausel bei der Ermessenseinbürgerung in § 8 Abs. 2 StAG führt nicht weiter, da es fernliegend ist, anzunehmen, dass die Behörden in allen diesen Fällen eine „besondere Härte“ sehen werden.
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Die gerade genannten Personengruppen fallen nicht darunter, und laufen daher Gefahr, dauerhaft von der Möglichkeit einer Einbürgerung ausgeschlossen zu werden.
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Mit der Neufassung ist diese allgemeine Möglichkeit, den Leistungsbezug zu „entschuldigen“, entfallen und durch eine sehr viel restriktivere Regelung ersetzt worden. Jetzt kann ein Leistungsbezug nur noch in wenigen, gesetzlich abschließend definierten Fällen entschuldigt werden.
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Das kam etwa in Betracht für Schüler*innen, Behinderte, alte Frauen, die sich immer um die Familie gekümmert haben und deswegen nie eigene Rentenanwartschaften erwerben konnten.
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Danach setzt eine Einbürgerung grundsätzlich voraus, dass man weder Bürgergeld noch Grundsicherung bezieht. Bis gestern konnte man aber dennoch eingebürgert werden, wenn man den Leistungsbezug nicht zu vertreten hatte.
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Leider werden zugleich auch die Voraussetzungen für eine Einbürgerung so weit angehoben, sodass eine Einbürgerung für einige Leute auch deutlich schwerer, wenn nicht gar dauerhaft unmöglich wird. Hierbei fällt insbesondere die Neufassung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG ins Gewicht.
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Auch die Mehrstaatigkeit wird fürderhin regelmäßig hingenommen. Damit wird ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, und insofern begrüßen wir die Reform als überfällige Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts.
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Heute ist die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (StAG) in Kraft getreten. Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht jetzt schon ab fünf (bisher: acht) Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland. Unter Umständen kann diese Zeit sogar auf fünf (bisher: drei ) Jahre abgekürzt werden.
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erklärt Benjamin Hersch vom Vorstand des RAV. "Nicht das Handeln gegen den Klimawandel ist verfassungsfeindlich, sondern das Nichtergreifen von Maßnahmen, um ihn aufzuhalten". 2/2
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"Die Verfolgung der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung und die jetzt erfolgte Einstufung von "Ende Gelände" als verfassungsfeindlicher Verdachtsfall" ist ein deutliches Zeichen, dass die Behörden ihr Nichtstun gegen die Klimakatastrophe repressiv absichern wollen", 1/2
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.#Menschenwürde verteidigen und #Demokratie schützen! Der #RAV unterstützt gemeinsam mit anderen Organisationen die Kampagne für ein Verbot der #noAfD.
@afdverbotjetzt.bsky.social
#AfDVerbotJetzt
Infos dazu gibt es hier
⬇️
www.afd-verbot.jetzt
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Was Behörden und Verwaltungsgerichte wirklich entlasten würde, wären unbürokratische und niedrigschwellige Regelungen zum Spurwechsel, die den Betroffenen eine Bleibeperspektive unabhängig von Asylverfahren eröffnen würden.
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Aus unserer Sicht wird das erklärte Ziel einer Beschleunigung von Asylverfahren mit diesen Vorschlägen kaum erreicht werden können. Asylverfahren sind schon jetzt mindestens bis an den Rand des verfassungs- und europarechtlich Zulässigen auf Beschleunigung ausgerichtet.
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gerichtlichen Kontrolle entzogen und den Behörden überlassen werden, halten wir den Vorschlag auch im Hinblick das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG für verfassungsrechtlich bedenklich.
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(ärztliche Begleitung und Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen) zeigen, worum es geht: Es handelt sich um eine verkappte weitere Verkürzung des vorläufigen Rechtsschutzes gegen Abschiebungen. Da notwendige Maßnahmen zur Durchführung einer Abschiebung dabei praktisch der
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notwendig, dass Rechtsmitel, die sich gegen Abschiebungen richten, keinesfalls rechtsmissbräuchlich in diesem Sinne sein können. Besonders kritisch sehen wir die geplante Möglichkeit, Auflagen bei ablehnenden Eilbeschlüssen zu verhängen (19.). Schon die dort genannten Beispiele
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Die Maßnahmen zur "Querulanzbewältigung" (Nr. 21) dürften den Asylprozess nicht unmittelbar betreffen, weil dort ohnehin keine Gerichtskosten anfallen. Da allerdings für Rechtsmittel im Aufenthaltsrecht Gerichtskosten anfallen können, halten wir zumindest eine Klarstellung für
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zu verhandeln gilt, ist nicht nachvollziehbar, warum der Zugang zum Rechtsmittel im Asylrecht soweit beschränkt ist oder gar weiter beschränkt wird im Vergleich zum sonstigen Verwaltungsprozess.
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nur im Verwaltungsprozess, sondern auch im Asylrecht erfolgen, um das ohnehin problematische Auseinanderfallen des Rechtsmittelrechts im Asylrecht und im Verwaltungsprozess nicht noch weiter zu vertieren. Im Hinblick auf die regelmäßig existenziellen Fragen, die es im Asylrecht
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kaum überprüfbar sind. Den erweiterten Zugang zum Rechtsmittel (11. bis 13.) und die Reform der Vollstreckung gegen Hoheitsträger (20.) halten wir im Prinzip für einen Schritt in die richtige Richtung, wobei wir es für wichtig halten, dass die entsprechenden Änderungen nicht
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Dass Proberichter*innen vom ersten Tag ihrer Tätigkeit an als Einzelrichter*innen tätig sein sollen (1.), halten wir im Hinblick auf die mangelnde Erfahrung für problematisch, da ihre Entscheidungen aufgrund des stark eingeschränkten Rechtsmittelrechts im Asylverfahren praktisch
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Das Bundesministerium für Justiz hat ein Eckpunktepapier für „Effektivere verwaltungsgerichtliche Verfahren und Beschleunigung insbesondere von Asylprozessen“. Wir sehen die Vorschläge überwiegend kritisch und halten sie nicht für zielführend.
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Der #RAV wünscht dem #BAKJ ein spannendes und intensives Wochenende in #Freiburg.
Wenn wir uns euer Programm anschauen, freuen wir uns sehr darauf, euch hoffentlich bald in den Reihen des RAV wiederzufinden 😊
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Wow, das gibt es selten: Ein Richter bestätigt Polizeigewalt. Danke an die beiden Anwälte Michael Plöse und Michael Lippa! Entscheidungen wie diese machen Mut, gerade in düsteren Zeiten. www.nd-aktuell.de/artikel/1182...
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Hier geht es zu unserer vollständigen Stellungnahme:
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Indem sich Vaterschaftsanerkennungen zudem durch unnötige Bürokratie monatelang hinauszögern werden, werden viele Kinder über längeren Zeitraum keinen rechtlichen Vater haben, was zugleich Kindeswohlinteressen schadet.
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Es ist absehbar, dass bösartige Ausländerbehörden das Instrument nutzen werden, um insbesondere Patch Work-Familien mit bürokratischen Schikanen wie der Anforderung von Besuchstagebüchern zu terrorisieren.
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Das Gesetz diskriminiert zudem Frauen im prekären Aufenthalt, da sie nicht ohne bürokratische Bevormundung durch Ausländerbehörden Vaterschaftsanerkennungen zustimmen können.
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Bei gerade mal 1.1769 Verdachtsfällen im Zeitraum 2018 bis 2021, von denen sich gerade mal 290 (16,4%) als begründet erwiesen, muss bereits bezweifelt werden, dass hier überhaupt ein relevantes Problem vorliegt, das ein Einschreiten des Gesetzgebers erfordert.
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Die Ampel will einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Scheinvaterschaften beschließen. Wir lehnen den Gesetzesentwurf ab!
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Das Land #NRW will die Zuständigkeiten der Verwaltungsgerichte im #Asylrecht zentralisieren. Wir lehnen die Pläne ab: Sie erschweren den Zugang zum Recht und leisten keinen Beitrag zu einer verbesserten Qualität der Entscheidungen!
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Ein Sieg der Pressefreiheit! Der Journalist Fabian Kienert
@rdl-aktuell.bsky.social wurde von den absurden Vorwürfen freigesprochen, er habe in einem Beitrag einen falschen Link gesetzt. Der RAV ist erleichtert und gratuliert auch der Verteidigung @angelafurmaniakp.bsky.social
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Sieg für die #Pressefreiheit! „Ein kritischer Journalist muss Verbote kritisieren dürfen“, erklärte der Richter. @davidwerdermann.bsky.social: „Das heutige Urteil ist nicht nur für RDL ein großer Erfolg, sondern für den Online-Journalismus und die freie Presse insgesamt." rdl.de/beitrag/frei...
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Die Debatte über Abschiebungen nach #Afghanistan und #Syrien ist bodenlos und hilft nur der AfD. Abschiebungen in Krisengebiete sind Menschenrechtsverletzungen, auch, wenn es Straftäter*innen betrifft!
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Es bleibt dabei: Die Miete ist zu hoch! Kommt mit uns am 1. Juni auf die Straße.
📌 Start 14 Uhr am Potsdamer Platz
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"Wir können nicht sagen, wir nehmen das eine oder nur das andere wahr. Wir müssen alle Facetten und Ungerechtigkeiten sehen und benennen. Dafür müssen wir Räume schaffen und erhalten. Ich glaube, hier haben wir noch einen langen Weg vor uns."
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Leid und Erfahrungen von Menschen anzuerkennen auf der Grundlage eines universalistischen Humanismus. Wie kommt man dazu, auch das Leid der jeweils anderen anzuerkennen und zur Grundlage einer gemeinsamen politischen Praxis zu machen?"
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"Die Verengung oder Schließung von Räumen des Austauschs oder der Verständigung ist eine große Gefahr für die postmigrantische Gesellschaft. Das bedeutet nicht, #Rassismus oder #Antisemitismus zu akzeptieren oder dafür Verständnis aufzubringen. Es bedeutet aber,
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"Wir müssen die zunehmenden antisemitischen Angriffe benennen und uns ihnen entschieden entgegenstellen. Ich denke, dass es wichtig ist, eine viel stärkere Auseinandersetzung innerhalb der Gesellschaft und auch innerhalb der Behörden zu führen."
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"In Grundrechte kann man nur eingreifen aufgrund v Gesetzen und nicht aufgrund v Selbstverpflichtungen. Die Staatsräson kann keine Rechtfertigung f Grundrechtseingriffe geben. Es drängt sich d Eindruck auf, dass d Staatsräson benutzt wird, um sich von rechtl. Bindungen zu lösen."
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Unser Vorsitzender Dr. Stolle bezieht im Interview mit der @rosaluxstiftung Stellung zu den Einschränkungen der Meinungs- und #Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit den propalästinensischen Protesten.
www.rosalux.de/news/id/5207...
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Verwaltungsgericht Düsseldorf missbraucht seine Position und befeuert rechtspopulistische Migrationsdebatte
www.rav.de/publikatione...
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Nach einem irritierenden Bericht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zu asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren fordert die RAV-Regionalgruppe NRW Zugang zum Recht, Verfahrensgarantien, eine Aufhebung der Rechtsschutzverkürzungen. Mehr unter:
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3/3 Die Rechte von Anwält*innen zu beschneiden, ist ein massiver Angriff auf rechtsstaatliche Grundsätze. Das können und werden wir nicht hinnehmen.
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