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Stefan Schuster@stefanschuster.bsky.social |
Imho, nicht ganz: Absolute Immunität hat der Präsident für Amtshandlungen, die ihm explizit von der Verfassung zugewiesen werden, wie Vetoes gegen Gesetze und Begnadigungen. Für andere Amtshandlungen gilt die Vermutung, der Präsident genieße dafür Straffreiheit, bleiben aber unklar, was das 1/
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