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Ulrike Wagener@ulrikew.bsky.social |
Dann ist das Problem, dass sehr hohe Anforderungen an die Beweisführung gestellt werden und z.B. Gutachten von Psycholog*innen nicht gelten, es müssen Psychiater*innen sein.
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Dann ist das Problem, dass sehr hohe Anforderungen an die Beweisführung gestellt werden und z.B. Gutachten von Psycholog*innen nicht gelten, es müssen Psychiater*innen sein.
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Sandra Uhling
@sandrauhling.bsky.social
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Es müssen Psychotraumatologen sein
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