RAV's avatar

RAV

@rav-ev.bsky.social

Leider werden zugleich auch die Voraussetzungen für eine Einbürgerung so weit angehoben, sodass eine Einbürgerung für einige Leute auch deutlich schwerer, wenn nicht gar dauerhaft unmöglich wird. Hierbei fällt insbesondere die Neufassung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG ins Gewicht.

1 replies 2 reposts 10 likes


RAV's avatar RAV @rav-ev.bsky.social
[ View ]

Danach setzt eine Einbürgerung grundsätzlich voraus, dass man weder Bürgergeld noch Grundsicherung bezieht. Bis gestern konnte man aber dennoch eingebürgert werden, wenn man den Leistungsbezug nicht zu vertreten hatte.

1 replies 2 reposts 14 likes