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Ulrike Wagener@ulrikew.bsky.social |
„In den letzten Jahren hat die #Bundesregierung die Anforderungen zum Nachweis einer Erkrankung derart verschärft, dass es insbes. für psychisch Kranke kaum noch möglich ist, ein krankheitsbezogenes Abschiebungshindernis nachzuweisen“, sagt Sarah Lincoln von @freiheitsrechte.org.
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