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Inge Rosenberger
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Alle 6 Monate muss ich einen Folgeantrag für die Grundsicherung der schwerstbehinderten Tochter ausfüllen, obwohl weder Behinderung noch Bedürftigkeit verschwinden. Jedes Mal mit Nachweis des aktuellen "Vermögens". Da braucht mir keiner was von Aufwand erzählen.
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